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ENTLASSMANAGEMENT


„Wie geht es weiter?“
Diese Frage hören wir von Patienten und Angehörigen zum Ende eines Krankenhausaufenthaltes sehr häufig.

Im Rahmen des Entlassmanagements stellen wir uns diese Frage bereits bei Aufnahme des Patienten (Initial-Assessment) mit folgenden Zielen:

  • eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung nach Entlassung ist gewährleistet
  • das Entlassmanagement ist patientenindividuell, ressourcen- und teilhabeorientiert

und findet in enger Absprache mit Patienten oder  gesetzlichen Vertretern statt.
Den rechtlichen Rahmen hierfür gibt uns §39 Absatz 1a Satz 9 SGB V vor.

Bereits bei Aufnahme, ob als Notfall oder geplant, prüfen wir einen möglichen Bedarf am Ende des Krankenhausaufenthaltes. Es bedarf der Einwilligung des Patienten bzw. die, des gesetzlichen Vertreters in das Entlassmanagement, welches eine lückenlose Anschlussbehandlung gewährleistet. Diese Zustimmung erfragen wir ebenfalls schon bei der Aufnahme. Sie kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt gegeben werden, da sich ein Bedarf ggf. erst im weiteren Behandlungsverlauf darstellt. Dies wird während des Krankenhausaufenthaltes kontinuierlich geprüft (differenziertes Assessment).

An der Entlassung ist unter Umständen eine Vielzahl an Mitarbeitern unterschiedlicher Berufsgruppen beteiligt.
Neben dem ärztlichen Dienst und dem Pflegedienst kann eine Beteiligung folgender Abteilungen für die Entlassung sinnvoll sein:

  • Sozialdienst
  • Ernährungsberatung
  • Diabetesberatung
  • Physiotherapie
  • Psychologischer Dienst
  • Pflegende Angehörige

In multidisziplinärer Zusammenarbeit werden nach standardisierten Verfahren gemeinsam die weiteren Schritte geplant. Manchmal ist auch die Einbindung externer Stellen, wie z. B. Sanitätshäuser, bereits während des Aufenthaltes sinnvoll, um einen nahtlosen Übergang nach der Entlassung sicherzustellen.

Mit seinem Einverständnis erlaubt der Patient  uns, auch Kontakt mit weiterbehandelnden Einrichtungen, Versorgungsbereichen, Kranken- und Pflegekasse, etc. aufzunehmen, um die Entlassung gut vorbereiten zu können. Die Weitergabe der Daten unterliegt selbstverständlich dem Datenschutz.

Am Ende fließen alle Informationen in einen Entlassplan zusammen. Dieser ist für alle am Entlassmanagement beteiligten Mitarbeiter jederzeit verfügbar.  Eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung in die häusliche Umgebung oder in eine nachsorgende Einrichtung ist somit gewährleistet.

Die Patientenentlassung erfolgt gemäß Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V. Inkrafttreten am 01.10.2017.

pdf download  Patienteninformation zum Entlassmanagement
pdf download  Einwilligung zum Entlassmanagement